Die Schweiz hat die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) im April 2014 ratifiziert. Mit dem Beitritt hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten. Die Realität sieht anders aus.